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   LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 4710/15   

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LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 4710/15 (https://dejure.org/2016,101781)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2016 - L 10 U 4710/15 (https://dejure.org/2016,101781)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2016 - L 10 U 4710/15 (https://dejure.org/2016,101781)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 4710/15
    Danach kann mit der Klage die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, hier zwischen der Klägerin und der Beklagten als zuständigem Unfallversicherungsträger auf Grund eines grundsätzlich entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalles (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 46/03 R in SozR 4-2700 § 2 Nr. 3).

    Dem auf Entschädigung gerichteten Teil des gestellten Antrages kommt bei dieser Sachlage keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 07.09.2004, a.a.O.).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 4710/15
    Dies ermöglicht es dem Versicherten, das Vorliegen eines Arbeitsunfalles als Grundlage in Frage kommender Leistungsansprüche vorab klären zu lassen (BSG, Urteil vom 02.04.2009, B 2 U 30/07 R).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 4710/15
    Damit wird der unversicherte private Bereich sowohl für Wege zu und von der Arbeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII als auch für Betriebswege, die Teil der eigentlichen versicherten Tätigkeit nach § 8 Abs. 1 SGB VII sind, klar von dem von der Unternehmerhaftung erfassten öffentlichen Verkehrsraum abgrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 28/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 20).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 4710/15
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) ist erforderlich (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 5/04 R in SozR 4-2700 § 2 Nr. 4 m.w.N.), dass das Verhalten des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist.
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